Sachverständiger.
Was ist ein Sachverständiger und was unterscheidet den öffentlich vereidigten und bestellten Sachverständigen von dem ''normalen'' Sachverständigen?
Das Aufgabengebiet des Sachverständigen erstreckt sich auf die Prüfung und Begutachtung von technischen Anlagen, handwerklichen Leistungen, Arbeitsmitteln und Überprüfung der korrekten Leistungsaufstellung.
Oberstes Gebot eines jeden Sachverständigen ist die Unvoreingenommenheit , Neutralität und Unbestechlichkeit.
Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt und kann daher von jedem genutzt werden. Sie sind weder von einer Institution bestellt, noch müssen sie einen besonderen Nachweis ihrer Fachkunde ablegen. Sachverständige werden nicht von Gerichten beauftragt, dürfen jedoch Privatgutachten erstellen.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Ö.b.u.v) wird von einer Institution wie der Handwerkskammer oder der Industrie und Handelskammer bestellt.
Zum Nachweis ihrer besonderen Fachkompetenz müssen sie bei ihrem jeweiligen Fachverband eine gesonderte Prüfung ablegen. Erst mit bestehen dieser Prüfung und weiteren Lehrgängen wird man öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen Gerichtsgutachten und dienen dabei als verlängerter Arm des Gerichts.
Sie sind Personen, denen ein hohes Maß an Integrität und Fachkompetenz zugeschrieben wird. Ein Ö.b.u.v darf in seiner Eigenschaft nur Gutachten erstellen, die seinem Kernbereich zugeschrieben werden. Alle gerichtlichen Gutachten werden mit dem indivduellen Siegel abgestempelt und sind dadurch ein amtliches Dokument.
Private Gutachten fallen auch in den Tätigkeitsbereich des Ö.b.u.v. Diese Gutachten genießen vor Gericht ein hohes Maß an Bedeutung.